Geschäftsleitung und Anteilsinhaber (in Konecny, ZIK Spezial RIRUG (2021), LexisNexis)
Ohne die Mitwirkung der Geschäftsleitung und der Anteilsinhaber ist eine erfolgreiche Unternehmensrestrukturierung idR nicht möglich. Die RIRL hat den EU-Mitgliedstaaten in beiden Bereichen Vorgaben gemacht, deren Umsetzung durch die neue Restrukturierungsordnung im gegenständlichen Beitrag kompakt dargestellt wird.